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Allgemeine Infos für Marktbeschicker / Schausteller

Informationen für die MarktbeschickerInnen und SchaustellerInnen mit der Bitte um unbedingte Kenntnisnahme, Beachtung und eigenverantwortliche Einhaltung.

Für die Ordnungsmäßigkeit von elektrischen Anlagen ist jede/r Unternehmerin/Unternehmer selbst verantwortlich. Die elektrische Anlage ist geerdet. Das Schlagen von zusätzlichen Erden ist nicht gestattet. Für den Anschluss an das Stromnetz muss ein Stromkabel mit CEE-Stecker von 50 m Länge vorgehalten werden.


Für die ordnungsgemäße, hygienische Installation von Schlauchleitungen zur Wasserversorgung gemäß Trinkwasserverordnung ist jeder MarktbeschickerIn/SchaustellerIn selbst verantwortlich. Die Verwendung von ungeeigneten Installationen bzw. Materialien ist untersagt, ebenso eine

unsachgemäße Betriebsweise.

 

Gesetzliche Grundlagen gem. der Trinkwasserverordnung, dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), der Lebensmittelhygiene-Verordnung und die Technischen Regeln für die Trinkwasserinstallation sind zu beachten und einzuhalten.


Bei Verwendung von Flüssiggasanlagen und deren Betreiben sind die aktuellen Unfallverhütungsvorschriften gem. DGUV Nr. 79 mit Durchführungsanweisung zu beachten und einzuhalten. Für die Einhaltung ist jede/r Unternehmerin/Unternehmer selbst verantwortlich.


Das EU (Europäische Union)-Parlament hat am 27.03.2019 beschlossen, Wegwerfprodukte aus Plastik ab 2021 zu verbieten.

Aus diesem Grund ist die Benutzung von Einmalgegenständen, wie z.B.

  • Plastikbesteck (Gabeln, Messer, Löffel und Essstäbchen)
  • Plastikgeschirr (Teller, Schalen)
  • Verpackungen für warme Speisen und Getränke aus Styropor (Polystyrol)
  • Luftballonhalter
  • Einmal-Essensverpackungen aus Plastik
  • Einmal-Becher aus Plastik und deren Zubehör (Strohhalme, Rührstäbchen etc.)

auf dem Lafferder Markt verboten.

 

Zuwiderhandlungen werden mit einem Ordnungsgeld geahndet!